ATI Expert

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


ATI – Aero Technical Investigations Expert

Sachverständiger für Luftfahrttechnik und Unfallanalyse

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von:

ATI – Aero Technical Investigations Expert
Sachverständiger für Luftfahrttechnik und Unfallanalyse

gegenüber Auftraggebern aus dem privaten, gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt unabhängige technische Untersuchungen, sachverständige Bewertungen und Gutachten im Bereich Luftfahrttechnik und Unfallanalyse.

Die Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten technischen Standards.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Angebotsannahme oder Auftragsbestätigung zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder dem Angebot.

4. Unabhängigkeit des Sachverständigen

Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unabhängig, unparteiisch, sachlich und fachlich objektiv.

Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • alle notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig bereitzustellen

  • Zugang zu relevanten Objekten oder Dokumentationen (auch Dritter) zu ermöglichen

  • relevante Änderungen/ Umstände unverzüglich mitzuteilen.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

6. Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung, Angebot oder schriftlicher Absprache.

Zusatzaufwand, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, wird gesondert berechnet.

7. Termine und Fristen

Angaben zu Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Nutzung von Gutachten

Gutachten, Stellungnahmen und Berichte sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt.

Eine Weitergabe oder Veröffentlichung auch Auszugsweise, bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

10. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen.

11. Urheberrecht

Alle erstellten Dokumente, Gutachten und Analysen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

ATI – Aero Technical Investigations Expert

Sachverständiger für Luftfahrttechnik und Unfallanalyse

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von:

ATI – Aero Technical Investigations Expert
Sachverständiger für Luftfahrttechnik und Unfallanalyse

gegenüber Auftraggebern aus dem privaten, gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt unabhängige technische Untersuchungen, sachverständige Bewertungen und Gutachten im Bereich Luftfahrttechnik und Unfallanalyse.

Die Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten technischen Standards.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Angebotsannahme oder Auftragsbestätigung zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder dem Angebot.

4. Unabhängigkeit des Sachverständigen

Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unabhängig, unparteiisch, sachlich und fachlich objektiv.

Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • alle notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig bereitzustellen

  • Zugang zu relevanten Objekten oder Dokumentationen (auch Dritter) zu ermöglichen

  • relevante Änderungen/ Umstände unverzüglich mitzuteilen.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

6. Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung, Angebot oder schriftlicher Absprache.

Zusatzaufwand, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, wird gesondert berechnet.

7. Termine und Fristen

Angaben zu Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Nutzung von Gutachten

Gutachten, Stellungnahmen und Berichte sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt.

Eine Weitergabe oder Veröffentlichung auch Auszugsweise, bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

10. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen.

11. Urheberrecht

Alle erstellten Dokumente, Gutachten und Analysen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

ATI – Aero Technical Investigations Expert

Sachverständiger für Luftfahrttechnik und Unfallanalyse

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von:

ATI – Aero Technical Investigations Expert
Sachverständiger für Luftfahrttechnik und Unfallanalyse

gegenüber Auftraggebern aus dem privaten, gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt unabhängige technische Untersuchungen, sachverständige Bewertungen und Gutachten im Bereich Luftfahrttechnik und Unfallanalyse.

Die Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten technischen Standards.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Angebotsannahme oder Auftragsbestätigung zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder dem Angebot.

4. Unabhängigkeit des Sachverständigen

Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unabhängig, unparteiisch, sachlich und fachlich objektiv.

Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • alle notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig bereitzustellen

  • Zugang zu relevanten Objekten oder Dokumentationen (auch Dritter) zu ermöglichen

  • relevante Änderungen/ Umstände unverzüglich mitzuteilen.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

6. Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung, Angebot oder schriftlicher Absprache.

Zusatzaufwand, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, wird gesondert berechnet.

7. Termine und Fristen

Angaben zu Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Nutzung von Gutachten

Gutachten, Stellungnahmen und Berichte sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt.

Eine Weitergabe oder Veröffentlichung auch Auszugsweise, bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

10. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen.

11. Urheberrecht

Alle erstellten Dokumente, Gutachten und Analysen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

© ATI Expert – Alle Rechte vorbehalten - Die auf dieser Website gezeigten Bilder sind teilweise KI generiert.

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